Justitia mit Gesetzbüchern im Hintergrund

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Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertritt Herr Rechtsanwalt Schuler sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts.

Der Arbeitsbereich im Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Arbeitspflichten des Arbeitnehmers
  • Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
  • Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeiten
  • Befristung des Arbeitsvertrages
  • Zeitarbeit
  • Jugendarbeitsschutz
  • Kündigungsrecht und Kündigungsschutz
  • Diskriminierung/Gleichbehandlung

Arbeitsrechtliche Beratung und Gestaltung

Herr Schuler versteht seine Tätigkeit als beratende und gestaltende Begleitung seiner Mandantschaft bis zur Lösung der Problematik. Die Tätigkeit beginnt mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen auf Seiten des Arbeitgebers sowie auf Seiten des Arbeitnehmers mit der Prüfung der Wirksamkeit von Arbeitsverträgen. Sie umfasst im Übrigen die Klärung bei Problemen mit Mobbing, Urlaub, Versetzung bzw. Umsetzung, Abmahnungen und Ähnliches bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. von Berufsausbildungsverhältnissen unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes und insbesondere unter Berücksichtigung der besonders geschützten Personengruppen wie z.B. Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte und weitere geschützte Personenkreisen.

Wegen der im Arbeitsrecht häufig sehr kurzen Fristen z.B. zur Abwehr von Kündigungen kurzfristig tätig zu werden. Auch sind tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung anderweitiger Ansprüche zu beachten.

Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Schuler steht Ihnen als Experte in Fragen des Arbeitsrechts zur Seite. Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Klärung von Mobbingfällen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen – lassen Sie sich beraten und handeln Sie jetzt, um Ihre Rechte zu wahren.