Kugelschreiber liegt auf einem Blatt Papier mit Bilanztabellen

Kosten

Bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe stellt sich immer die Frage welche Kosten dies auslöst und, ob es möglicherweise Hilfen gibt, soweit man diese Kosten selbst nicht tragen kann.

Die erste Frage der Kosten anwaltlicher Tätigkeit wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Aus dem Gesetzestext ergibt sich für welche Tätigkeiten welche Gebühren anzusetzen sind und aus den Tabellen sind die Werte zu entnehmen. Diese Vorschriften können Sie unter der Internetadresse www.gesetze-im-internet.de abrufen.
Dabei können Sie unter RVG Text den Gesetzestext und unter Anl. 1 RVG und Anl. 2 RVG die Tabellen einsehen.

Zu weiteren Frage bietet sich zunächst die Möglichkeit des Abschluss einer Rechtsschutzversicherung an, die die Kosten der anwaltlichen Vertretung je nach Vertrag in unterschiedlichen Bereichen übernimmt.

Im Falle der wirtschaftlichen Bedürftigkeit kann staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist möglich über die Beantragung von Beratungshilfe, soweit außergerichtlich anwaltliche Hilfe benötigt wird. Diese wird bewilligt, soweit keine anderweitige kostenlose staatliche Hilfe in dem Bereich zur Verfügung steht – wie z.B. bei Kindesunterhalt über eine Beistandschaft von Seiten des Jugendamtes – und die Rechtsverfolgung nicht missbräuchlich ist.

Im gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. Dies deckt die eigenen Kosten der anwaltlichen Vertretung und die Gerichtskosten im gerichtlichen Verfahren ab. Diese Hilfe wird je nach dem, ob es sich um einen Prozess nach Zivilprozessordnung oder z.B. Arbeitsgerichtsordnung handelt oder ein Verfahren nach dem Familiengerichtsgesetz entweder als Prozesskosten- oder als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet.

Diese beiden staatlichen Hilfen können über Formulare beantragt werden. Die Beratungshilfe sollte vor dem Gang zum Anwalt beim jeweilig für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das Formular kann auf der Webseite www.bmj.de unter dem Stichwort „Antrag auf Beratungshilfe“ heruntergeladen werden . Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe wird von dem Anwalt bei dem anzurufen den Gericht beantragt. Das dafür erforderliche Formular kann unter dem Stichwort „Prozesskostenhilfe“ ebenfalls unter der Webseite www.bmj.de heruntergeladen werden.